Anmeldung und Aufnahmebedingungen
Formulare zur Aufnahme in die HTL Wr. Neustadt
Aufnahme in die HTL Wiener Neustadt
1. Anmeldebogen
Ab 21.11.2009 den
Anmeldebogen in der Schule abholen, anfordern
(Sekretariat 1. Stock, E-Mail:
b.scherz@htlwrn.ac.at, Tel.: 02622 / 27871 - 107)
oder von unserer Homepage
www.htlwrn.ac.at downloaden.
Hinweis: Der ausgefüllte Anmeldebogen, sowie die
persönlichen Dokumente
und die Freigegenstandsanmeldung können bereits im Voranmeldezeitraum
(21.11.2009 bis 28.01.2010) abgegeben werden. Es ist trotzdem notwendig
während der Anmeldefrist das Original der Schulnachricht vorzulegen!
2. Anmeldung: Fr. 29. Jänner 2010 – Fr. 19. Februar 2010 – Sekretariat, 1. Stock
in den Semesterferien
(Kalenderwoche 5): Montag bis Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr
sonst: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr, Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge auf Aufnahme können nur nach Maßgabe
der organisatorischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
§ Wichtig: Ist die HTL Wiener Neustadt die Erstwunschschule, finden Sie sich bitte zuerst an unserer Schule ein! Erst danach melden Sie sich eventuell an weiteren Schulen an.
Bitte legen Sie bei der Anmeldung folgende Unterlagen vor (Kopien werden vor Ort kostenlos angefertigt):
§ Ausgefüllter Anmeldebogen
§ Original der Schulnachricht der derzeit besuchten Schule
§
Bei Besuch der 9. oder einer
höheren Schulstufe:
zusätzlich das Jahreszeugnis der 8. oder der zuletzt besuchten Schulstufe
§ Persönliche Dokumente: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
§ Freigegenstandsanmeldung
Hinweis: Eine Mitteilung über die vorläufige Schulplatzzuweisung wird in der Kalenderwoche 12 (22.03.2010 bis 27.03.2010) per Post versandt. Die vorläufige Schulplatzzuweisung gilt als verbindlich, wenn am Ende des Schuljahres die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (siehe Rückseite) erfüllt werden.
3. Aufnahme: Mi. 30. Juni 2010 – (8 Uhr bis 9 Uhr, Aufnahmeräume der Abteilungen)
§ Wichtig - Gilt für alle Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber.
8 Uhr bis 9 Uhr in den beschilderten Aufnahmeräumen der Abteilungen:
Vorlage der Schulerfolgsbestätigung oder des Jahreszeugnisses der derzeit besuchten Schulstufe.
Wird bis zu diesem Termin keine Schulerfolgsbestätigung oder kein Jahreszeugnis vorgelegt, gilt die Anmeldung als zurück gezogen –
der Schulplatz wird an andere Aufnahmewerber weitergegeben!
§
ab 9 Uhr: schriftliche
Aufnahmeprüfungen in den beschilderten Prüfungsräumen (nur wenn notwendig -
siehe Tabelle auf der Rückseite):
9:00 Uhr: Deutsch, 10:30 Uhr: Englisch, 12:00 Uhr: Mathematik
Ist der schriftliche Prüfungsteil positiv, entfällt der mündliche Prüfungsteil.
Hinweis: Der endgültige Aufnahmeentscheid wird ab 05.07.2010 per Post versandt.
I. Reihungskriterien für die Aufnahme an der HTL Wiener Neustadt (SGA - Beschluss)
1) Grundlage der Reihung ist:
a) in der 8. Schulstufe der AHS und HS die Schulnachricht
b) in der Polytechnischen Schule das Jahreszeugnis der 8. Schulstufe
c) in der 9. oder höheren Schulstufe der AHS und BMHS die Schulnachricht
2) Es wird die Notensumme der Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik ermittelt.
3) Für einen Pflichtgegenstand in der 2. Leistungsgruppe werden pro Note 2 Punkte addiert, bei der 3. Leistungsgruppe 4 Punkte.
4) Entsprechen die Noten in der zur Reihung herangezogenen Unterlage in der AHS oder der HS 1. Leistungsgruppe einem guten Erfolg, wird die Punktesumme um 1 Punkt verringert.
5) Entsprechen die Noten in der zur Reihung herangezogenen Unterlage in der AHS oder der HS 1. Leistungsgruppe einem ausgezeichneten Erfolg, wird die Punktesumme um 2 Punkte verringert.
6) Die Reihung erfolgt nach aufsteigender Punktesumme.
7) Ergibt sich bei der Anwendung der
obigen Kriterien ein Gleichstand, entscheidet der Notendurchschnitt aller
Pflichtgegenstände exklusive Latein und Geometrisch Zeichnen.
Nur wenn sich dann noch immer ein Gleichstand ergibt, erfolgt die weitere
Reihung nach Wohnortnähe, Besuch unserer Schule durch mindestens eine Schwester
oder einen Bruder der Aufnahmewerberin oder des Aufnahmewerbers, der im Rahmen
einer eventuell abgelegten Aufnahmeprüfung erbrachten Leistung.
8) In begründeten Fällen, z. B. bei sozialen oder gesundheitlichen Problemen, kann an Stelle der Schulnachricht das bessere Jahreszeugnis verwendet werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Schulleiter.
II. Aufnahmevoraussetzung / Aufnahmeprüfung
1) Positiver Abschluss der 8. Schulstufe HS oder AHS oder der 5. Stufe AHS (jeweils ohne Berücksichtigung von Latein und Geometrisch Zeichnen – SchUG § 28 Abs. 3 Z 1)
2) Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht, in welchen Fällen der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen eine Aufnahmeprüfung abzulegen ist:
|
Ausgangsschule |
Aufnahmeprüfung abzulegen |
|
AHS, Mittelschule, |
Nein |
|
HS 2. Leistungsgruppe: Note 1 oder 2 |
Nein |
|
HS 2. Leistungsgruppe: Note 3 |
Nein |
|
HS 2. Leistungsgruppe: Note 3 und |
Ja (für Bewerbung für die Fachschule: Nein) |
|
HS 3. Leistungsgruppe |
Ja |
|
Polytechnische Schule |
Nein |
|
HS ohne Leistungsgruppe: Note 1 oder 2 |
wie HS 1. Leistungsgruppe: Nein |
|
HS ohne Leistungsgruppe: Note 3 |
wie HS 2. Leistungsgruppe: |
|
HS ohne Leistungsgruppe: Note 4 |
wie HS 3. Leistungsgruppe: Ja |
|
Differenzierte Kooperationsschule (Schulversuch) |
laut Vermerk am Jahreszeugnis |