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Anmeldung und Aufnahme

Aufnahme in die HTL Wiener Neustadt

I. Aufnahme in die HTL Wiener Neustadt

1. Anmeldebogen

Ab 30. 11. 2012 den Anmeldebogen in der Schule abholen, anfordern Sekretariat 1. Stock, Tel.: 02622 / 27871 – 106 od. 107 oder von unserer Homepage downloaden.

Hier gehts zum Anmeldeformular!

Hinweis: Der ausgefüllte Anmeldebogen, sowie die persönlichen Dokumente können bereits im Voranmeldezeitraum (30.11.2012 bis 01.02.2013) abgegeben werden. Es ist trotzdem notwendig während der Anmeldefrist das Original der Schulnachricht vorzulegen!


 2. Anmeldung: Fr. 01. Februar 2013 – Fr. 22. Februar 2013 – Sekretariat, 1. Stock

Freitag        1. Feb. 2013 von 08.00 – 16.00 Uhr

Samstag      2. Feb. 2013 von 08.00 – 12.00 Uhr

Montag       4. Feb. 2013 bis Freitag 8. Feb. 2013 von 08.00 – 12.00 Uhr

Montag       11. Feb. 2013 bis Freitag 15. Feb. 2013 von 08.00 – 16.00 Uhr

Montag       18. Feb. 2013 bis Freitag 22. Feb. 2013 von 08.00 – 16.00 Uhr

Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge auf Aufnahme können nur nach Maßgabe der organisatorischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

  • Wichtig: Ist die HTL Wiener Neustadt die Erstwunschschule, finden Sie sich bitte zuerst an unserer Schule ein! Erst danach melden Sie sich eventuell an weiteren Schulen an.

Bitte legen Sie bei der Anmeldung folgende Unterlagen vor (Kopien werden vor Ort kostenlos angefertigt):

  • Ausgefüllter Anmeldebogen
  • Original der Schulnachricht der derzeit besuchten Schule
  • Bei Besuch der 9. oder einer höheren Schulstufe:
    zusätzlich das Jahreszeugnis der 8. oder der zuletzt besuchten Schulstufe
  • Persönliche Dokumente: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis

 

Hinweis: Eine Mitteilung über die vorläufige Schulplatzzuweisung wird in der Kalenderwoche 12 (18. bis 25.03.2013 ) per Post versandt. Die vorläufige Schulplatzzuweisung gilt als verbindlich, wenn am Ende des Schuljahres die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (siehe Rückseite) erfüllt werden.

 

3. Aufnahme: Mi. 26. Juni 2013 – (8 Uhr bis 9 Uhr, Aufnahmeräume der Abteilungen)

  • Wichtig - Gilt für alle AufnahmewerberInnen:

8 Uhr bis 9 Uhr in den beschilderten Aufnahmeräumen der Abteilungen:

Vorlage der Schulerfolgsbestätigung oder des Jahreszeugnisses der derzeit besuchten Schulstufe.

Wird bis zu diesem Termin keine Schulerfolgsbestätigung oder kein Jahreszeugnis vorgelegt, gilt die Anmeldung als zurück gezogen –

der Schulplatz wird an andere AufnahmewerberInnen weitergegeben!

  • ab 9 Uhr: schriftliche Aufnahmsprüfungen in den beschilderten Prüfungsräumen (nur wenn notwendig - siehe Tabelle auf der Rückseite):
    9:00 Uhr: Deutsch, 10:30 Uhr: Englisch, 12:00 Uhr: Mathematik
    Ist der schriftliche Prüfungsteil positiv, entfällt der mündliche Prüfungsteil.

Hinweis: Der endgültige Aufnahmeentscheid wird ab 01.07.2013 per Post versandt.


II. Reihungskriterien für die Aufnahme an der HTL Wiener Neustadt
     (SGA – Beschluss vom 10. Oktober 2012)

1)   
Grundlagen der Reihung sind:
a) in der 8. Schulstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS), der Hauptschule (HS) oder der Neuen Mittelschule (NMS) die Schulnachricht

b) in der Polytechnischen Schule das Jahreszeugnis der 8. Schulstufe

c) in der 9. oder höheren Schulstufe der AHS und BMHS die Schulnachricht

2)   
Es wird die Notensumme der Pflichtgegenstände Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik ermittelt.

3)   
Für jeden leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand in der 2. Leistungsgruppe HS werden pro Note 2 Punkte addiert, für jeden in der 3. Leistungsgruppe HS 4 Punkte.

4)    Für jeden leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand “grundlegende Allgemeinbildung” in der NMS werden pro Note 4 Punkte addiert.

5)  
Entsprechen die Noten in der zur Reihung herangezogenen Unterlage in der AHS, in der HS 1. Leistungsgruppe, in der NMS „vertiefte Allgemeinbildung” einem ausgezeichneten Erfolg, wird die Punktesumme um 1 Punkt erhöht.

6)   
Entsprechen die Noten in der zur Reihung herangezogenen Unterlage in der AHS, in der HS 1. Leistungsgruppe, in der NMS „vertiefte Allgemeinbildung” einem guten Erfolg, wird die Punktesumme um 2 Punkte erhöht.

7)   
Wurde in zumindest einem Pflichtgegenstand in der HS die 2. oder 3. Leistungsgruppe bzw. in der NMS die „grundlegende Allgemeinbildung” besucht, oder wurde kein ausgezeichneter bzw. guter Erfolg (siehe 5 und 6) erreicht, wird die Punktesumme um 3 Punkte erhöht.

8)  
Die Reihung erfolgt aufsteigende nach Punktesumme.

9)  
Ergibt sich bei der Anwendung der obigen Kriterien ein Gleichstand, entscheidet in weiterer Folge der Notendurchschnitt aller Pflichtgegenstände exklusive Latein, zweite lebende Fremdsprache und Geometrisch Zeichnen. Nur wenn sich danach noch immer ein Gleichstand ergeben sollte, erfolgt die weitere Reihung nach Wohnortnähe, nach Besuch unserer Schule durch mindestens eine Schwester oder einen Bruder der Aufnahmewerberin oder des Aufnahmewerbers sowie nach der im Rahmen einer eventuell abgelegten Aufnahmsprüfung erbrachten Leistung.

10)     
In begründeten Fällen, z. B. bei sozialen oder gesundheitlichen Problemen, kann an Stelle der Schulnachricht das bessere Jahreszeugnis verwendet werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.

 

 

III. Aufnahmetag

Am Mittwoch, dem 26. Juni 2013 (08.00 – 09.00 Uhr) ist von allen Schülern eine Schulerfolgsbestätigung mit allen Noten vorzulegen. Wir empfehlen dies auch jenen AufnahmewerberInnen, die auf der Warteliste gereiht sind.

Keine Aufnahmsprüfung für die höhere Abteilung:

a)  Neue Mittelschule “vertiefte Allgemeinbildung” in allen differenzierten Pflichtgegenständen

b)  Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in einem Pflichtgegenstand und Beschluss der Klassenkonferenz über die Erfüllung der Voraussetzungen.

c)  AHS

d)  HS I. Leistungsgruppe

e)  HS II. Leistungsgruppe 'Sehr gut' bzw. 'Gut'

f)   HS II. Leistungsgruppe ein 'Befriedigend' und SchOG §68-Eignungsvermerk gemäß Beschluss der Klassenkonferenz (auch sinngemäß)

g)  HS ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Sehr gut' bzw. 'Gut' (wie I. LG) HS ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Befriedigend' und §68-Vermerk (wie II. LG) z.B. Übungshauptschule Baden

h)  Schulen mit Unterrichtsgrundlage Lehrplan des Realgymnasiums (entspr. I. LG) z. B. First Bilingual Secondary School, Primelgasse, Wr. Neustadt

i)   Polytechn., AHS/BMHS ab 9. Schulstufe (alle Gegenstände!) positiv abgeschlossen

 
Keine Aufnahmsprüfung für die Fachschule:

a)  Neue Mittelschule “vertiefte Allgemeinbildung” in allen differenzierten Pflichtgegenständen

b)  Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” Genügend in einem Pflichtgegenstand und Beschluss der Klassenkonferenz über die Erfüllung der Voraussetzungen.

c)  AHS

d)  HS I. und II. Leistungsgruppe

e)  HS ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Sehr gut', 'Gut' und 'Befriedigend' z.B. Übungshauptschule Baden

f)   Schulen mit Unterrichtsgrundlage Lehrplan des Realgymnasiums (entspr. I. LG) z. B. First Bilingual Secondary School, Primelgasse, Wr. Neustadt

g)  Polytechn., AHS/BMHS ab 9. Schulstufe (alle Gegenstände!) positiv abgeschlossen

 

Aufnahmsprüfung: (in jedem Gegenstand, der eine der folgenden Bedingungen erfüllt)

a)  nur für Höhere Abteilung: HS II. Leistungsgruppe 'Befriedigend' ohne §68-EIGNUNGSVERMERK

b)  nur für Höhere: HS II. Leistungsgruppe 'Genügend'

c)  HS III. Leistungsgruppe

d)  nur für Höhere: Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in einem Pflichtgegenstand und kein Beschluss der Klassenkonferenz

e)  nur für Höhere: Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in mehreren Pflichtgegenstanden.

f)   nur für Fachschule: Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung”: 'Genügend' in einem Pflichtgegenstand und kein Beschluss der Klassenkonferenz

g) nur für Fachschule: Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung”: 'Genügend' in mehreren Pflichtgegenständen.

h)  nur für Höhere: Hauptschule ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Befriedigend' und kein §68-Vermerk (wie II. LG) z.B. Übungshauptschule Baden

i)   Hauptschule ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Genügend' (wie III. LG) z. B. Übungshauptschule Baden

j)   Schulen mit eigenem Organisationsstatut: Deutsch + Englisch + Mathematik z. B. Waldorfschule

 

Kein Anrecht auf eine Aufnahmsprüfung: 

a)  ‘Nicht genügend’ in der 8. Schulstufe: Voraussetzung nicht erfüllt! (ausgenommen Latein oder zweite lebende Fremdsprache sowie Geometrisch Zeichnen)

b)  Nicht an unserer Schule angemeldet.

 

Keine Zulassung zur Aufnahmsprüfung:

Wenn weder ein Jahreszeugnis noch eine Schulbesuchsbestätigung mit den Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik vorgelegt werden.

 
 
 
 
 
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