| Anmeldung und Aufnahme |
Aufnahme in die HTL Wiener NeustadtI. Aufnahme in die HTL Wiener Neustadt 1. Anmeldebogen Ab 30. 11. 2012 den Anmeldebogen in der Schule abholen, anfordern Sekretariat 1. Stock, Tel.: 02622 / 27871 – 106 od. 107 oder von unserer Homepage downloaden. Hier gehts zum Anmeldeformular!Hinweis: Der ausgefüllte Anmeldebogen, sowie die persönlichen Dokumente können bereits im Voranmeldezeitraum (30.11.2012 bis 01.02.2013) abgegeben werden. Es ist trotzdem notwendig während der Anmeldefrist das Original der Schulnachricht vorzulegen! 2. Anmeldung: Fr. 01. Februar 2013 – Fr. 22. Februar 2013 – Sekretariat, 1. Stock Freitag 1. Feb. 2013 von 08.00 – 16.00 Uhr Samstag 2. Feb. 2013 von 08.00 – 12.00 Uhr Montag 4. Feb. 2013 bis Freitag 8. Feb. 2013 von 08.00 – 12.00 Uhr Montag 11. Feb. 2013 bis Freitag 15. Feb. 2013 von 08.00 – 16.00 Uhr Montag 18. Feb. 2013 bis Freitag 22. Feb. 2013 von 08.00 – 16.00 Uhr Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge auf Aufnahme können nur nach Maßgabe der organisatorischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Bitte legen Sie bei der Anmeldung folgende Unterlagen vor (Kopien werden vor Ort kostenlos angefertigt):
Hinweis: Eine Mitteilung über die vorläufige Schulplatzzuweisung wird in der Kalenderwoche 12 (18. bis 25.03.2013 ) per Post versandt. Die vorläufige Schulplatzzuweisung gilt als verbindlich, wenn am Ende des Schuljahres die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (siehe Rückseite) erfüllt werden.
3. Aufnahme: Mi. 26. Juni 2013 – (8 Uhr bis 9 Uhr, Aufnahmeräume der Abteilungen)
8 Uhr bis 9 Uhr in den beschilderten Aufnahmeräumen der Abteilungen: Vorlage der Schulerfolgsbestätigung oder des Jahreszeugnisses der derzeit besuchten Schulstufe. Wird bis zu diesem Termin keine Schulerfolgsbestätigung oder kein Jahreszeugnis vorgelegt, gilt die Anmeldung als zurück gezogen – der Schulplatz wird an andere AufnahmewerberInnen weitergegeben!
Hinweis: Der endgültige Aufnahmeentscheid wird ab 01.07.2013 per Post versandt.
II. Reihungskriterien für die Aufnahme an der HTL Wiener Neustadt 1) b) in der Polytechnischen Schule das Jahreszeugnis der 8. Schulstufe 2) 3) 4) Für jeden leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand “grundlegende Allgemeinbildung” in der NMS werden pro Note 4 Punkte addiert. 5) 6) 7) 8) 9) 10)
III. Aufnahmetag Am Mittwoch, dem 26. Juni 2013 (08.00 – 09.00 Uhr) ist von allen Schülern eine Schulerfolgsbestätigung mit allen Noten vorzulegen. Wir empfehlen dies auch jenen AufnahmewerberInnen, die auf der Warteliste gereiht sind.
Keine Aufnahmsprüfung für die höhere Abteilung: a) Neue Mittelschule “vertiefte Allgemeinbildung” in allen differenzierten Pflichtgegenständen b) Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in einem Pflichtgegenstand und Beschluss der Klassenkonferenz über die Erfüllung der Voraussetzungen. c) AHS d) HS I. Leistungsgruppe e) HS II. Leistungsgruppe 'Sehr gut' bzw. 'Gut' f) HS II. Leistungsgruppe ein 'Befriedigend' und SchOG §68-Eignungsvermerk gemäß Beschluss der Klassenkonferenz (auch sinngemäß) g) HS ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Sehr gut' bzw. 'Gut' (wie I. LG) HS ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Befriedigend' und §68-Vermerk (wie II. LG) z.B. Übungshauptschule Baden h) Schulen mit Unterrichtsgrundlage Lehrplan des Realgymnasiums (entspr. I. LG) z. B. First Bilingual Secondary School, Primelgasse, Wr. Neustadt i) Polytechn., AHS/BMHS ab 9. Schulstufe (alle Gegenstände!) positiv abgeschlossen a) Neue Mittelschule “vertiefte Allgemeinbildung” in allen differenzierten Pflichtgegenständen b) Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” Genügend in einem Pflichtgegenstand und Beschluss der Klassenkonferenz über die Erfüllung der Voraussetzungen. c) AHS d) HS I. und II. Leistungsgruppe e) HS ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Sehr gut', 'Gut' und 'Befriedigend' z.B. Übungshauptschule Baden f) Schulen mit Unterrichtsgrundlage Lehrplan des Realgymnasiums (entspr. I. LG) z. B. First Bilingual Secondary School, Primelgasse, Wr. Neustadt g) Polytechn., AHS/BMHS ab 9. Schulstufe (alle Gegenstände!) positiv abgeschlossen
Aufnahmsprüfung: (in jedem Gegenstand, der eine der folgenden Bedingungen erfüllt) a) nur für Höhere Abteilung: HS II. Leistungsgruppe 'Befriedigend' ohne §68-EIGNUNGSVERMERK b) nur für Höhere: HS II. Leistungsgruppe 'Genügend' c) HS III. Leistungsgruppe d) nur für Höhere: Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in einem Pflichtgegenstand und kein Beschluss der Klassenkonferenz e) nur für Höhere: Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in mehreren Pflichtgegenstanden. f) nur für Fachschule: Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung”: 'Genügend' in einem Pflichtgegenstand und kein Beschluss der Klassenkonferenz g) nur für Fachschule: Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung”: 'Genügend' in mehreren Pflichtgegenständen. h) nur für Höhere: Hauptschule ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Befriedigend' und kein §68-Vermerk (wie II. LG) z.B. Übungshauptschule Baden i) Hauptschule ohne leistungsdifferenzierten Unterricht: 'Genügend' (wie III. LG) z. B. Übungshauptschule Baden j) Schulen mit eigenem Organisationsstatut: Deutsch + Englisch + Mathematik z. B. Waldorfschule
Kein Anrecht auf eine Aufnahmsprüfung: a) ‘Nicht genügend’ in der 8. Schulstufe: Voraussetzung nicht erfüllt! (ausgenommen Latein oder zweite lebende Fremdsprache sowie Geometrisch Zeichnen) b) Nicht an unserer Schule angemeldet.
Keine Zulassung zur Aufnahmsprüfung: Wenn weder ein Jahreszeugnis noch eine Schulbesuchsbestätigung mit den Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik vorgelegt werden. |



