Anmeldefristen zur Wiederholung von Prüfungsteilen bei Reife- und Diplomprüfungen und Abschlussprüfungen
Für jede Wiederholung muss sichdie Kandidatin/der Kandidat in der Direktion schriftlich anmelden !
Für Prüfungen im Herbsttermin:
Spätestens in der vorletzten Schulwoche des Schuljahres
Für weitere schriftliche Prüfungen:
Bis spätestens 9 Wochen vorher
Für weitere mündliche Prüfungen:
Bis spätestens 4 Wochen vorher
Bei Nichtantreten trotz Anmeldung tritt Terminverlust ein
(max. 3 Wiederholungen sind zulässig, ein Nichtantreten verringert automatisch diese Zahl).
Die Wiederholung von Teilen der abschließenden Prüfung kann nur innerhalb
von 3 Jahren ab erstmaligem Antreten nach den zu diesem Zeitpunkt
geltenden Prüfungsvorschriften durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite unserer Homepage!
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