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Entlehnfristen
| Bücher |
3 Wochen |
| Zeitschriften, Videos etc. |
1 Woche |
Lexika und aktuelle Zeitschriften können nicht entlehnt werden.
Maximal 3 Bücher / Medien pro Entlehner.
Diese Fristen können bei Bedarf verlängert werden (maximal doppelte Entlehndauer), wenn noch keine Reservierung vorgemerkt ist.
Bibliotheksordnung
1. Definition der Bibliothek Die Schulbibliothek der HTBLuVA Wr. Neustadt ist eine Freihandbibliothek. Alle Bücher können im Bibliotheksraum benützt werden. Die Schulbibliothek ist auch eine Leihbibliothek. Siehe Punkt 3 Entlehnung.
2. Bibliotheksbenützer Der Bibliotheksbenützer unterwirft sich mit der Inanspruchnahme der Bibliothek stillschweigend dieser Bibliotheksordnung. In begründeten Fällen kann ihm der Bibliothekar das Benützungsrecht auf bestimmte Zeit oder auf Dauer entziehen. Der Bibliotheksbenützer bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet für Beschädigungen, die er an Büchern u.a. oder Einrichtungsgegenständen verursacht. Als Beschädigungen an Büchern gelten auch Eintragungen oder Unterstreichungen.
3. Entlehnung Jeder Entlehner der Schulbibliothek kann bis zu drei Bücher o.a. gleichzeitig entlehnen. Bücher können für eine Dauer von 3 Wochen entlehnt werden; Zeitschriften, Videos, CDs und DVDs nur 1 Woche. Aktuelle Zeitschriften können grundsätzlich nicht entlehnt werden. Eine Verlängerung der Frist ist vor deren Ablauf möglich; dabei ist das entlehnte Buch vorzulegen. Vor einer Verlängerung hat eine Reservierung Vorrang. Die Entlehnung der Bücher u.a. erfolgt grundsätzlich kostenlos.
4. Weitergabe an Dritte Die Weitergabe der Bücher u.a. an Dritte ist nur an Personen des eigenen Haushalts gestattet. Ausnahmen davon kann der Bibliothekar in begründeten Fällen gewähren. Jedenfalls ist der Entlehner für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der Bücher u.a. selbst verantwortlich.
5. Mahngebühr Bei Überschreitung der Entlehnfrist werden für die entlehnten Bücher u.a. Mahngebühren fällig. In berechtigten Fällen kann der Bibliothekar eine Toleranzfrist von einer Woche gestatten. Die Mahngebühr beträgt EUR 1,50 pro Woche.
6. Haftung Bei Beschädigung oder Verlust benützter Bücher u.a. haftet der Benützer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter für den Ersatz des Zeitwertes, auf Verfangen des Bibliothekars auch für die Beschaffung des Buches o.a.
7. Vervielfältigungen Vervielfältigungen aus Büchern u.a. der Bibliothek sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gestattet, jedoch haftet der Benützer für alle Folgen, die sich aus Übertretungen derselben ergeben. Zwecks Kopierens darf der Bibliotheksraum mit dem Buch o.a. kurz verlassen werden.
8. Verwendung der Computer Alle PCs, die in der Schulbücherei zur Verfügung stehen, sind für schulische Zwecke zu verwenden. Ausdrücklich untersagt ist das Chatten, Hacken, das Spielen von PC-Games sowie das Downloaden und Abspielen von Videos. Wer sich nicht an diese Ordnung hält, hat den PC-Arbeitsplatz unverzüglich zu verlassen.
9. Verhalten in der Bibliothek Bibliotheksbenützer haben sich in der Bibliothek so zu verhalten, daß die Arbeit der anderen Benützer und des Bibliothekars nicht gestört wird. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, sowie von Taschen und Mänteln ist nicht gestattet.
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