| Brandschutzordnung |
1 EinleitungDie folgende Brandschutzordnung dient der Verhütung des Entstehens und des Weitergreifens von Bränden, der Unterweisung hinsichtlich des richtigen Verhaltens im Brandfall sowie der Sicher-stellung einer wirksamen Brandbekämpfung und damit der Verhinderung bzw. Einschränkung einer Gefährdung von Menschen und Sachwerten in der Schule. Sie gilt gleichermaßen für Lehrer und sonstiges Personal der Schule wie auch für alle Personen, die sich regelmäßig im Schulgebäude aufhalten. An dieser Stelle wird auch auf die besondere Verantwortung jeder einzelnen Lehrerperson für die Sicherheit der ihr anvertrauten Schüler hingewiesen. 2 BrandschutzbeauftragteAls Brandschutzbeauftragter wurde bestellt: Mag. Franz BLÜML, als dessen Stellvertreter: Dipl. Päd. Siegfried HABERL Den obgenannten Personen obliegt die Überwachung der Einhaltung der behördlich vor-geschriebenen Brandschutzmaßnahmen. Die Lehrer und sonstigen Bediensteten sind verpflichtet, den Weisungen des Brandschutzbeauftragten nachzukommen und alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiet der Brandsicherheit zu melden. 3 Allgemeine Grundsätze des Brandschutzes3.1 Die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit ist eine grundlegende Erfordernis für den Brandschutz. 3.2 Für alle versperrbaren Räume sind Duplikatschlüssel in der Direktion sowie in der Telefonvermittlung (Raum 006) bereitzuhalten. 3.3 Fahrzeuge dürfen im Schulbereich nur auf gekennzeichneten Parkflächen abgestellt werden. Zufahrten und Stellflächen für die Feuerwehr sind freizuhalten. 3.4 Fluchtwege sind ständig in ihrer gesamten Breite freizuhalten. Hierbei wird besonders auf die korrekte Abstellung der Videowagen in den Klassentrakten hingewiesen. 3.5 Die Benutzbarkeit sämtlicher Ausgänge muss während der Betriebszeiten sichergestellt werden. 3.6 Hinweisschilder und Hinweiszeichen sind zu beachten. Sie dürfen nicht der Sicht entzogen, beschädigt oder entfernt werden. 3.7 Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind immer geschlossen zu halten. Die Selbstschließvorrichtungen dürfen nicht blockiert oder außer Kraft gesetzt werden, der Schließbereich ist von Lagerungen freizuhalten. 3.8 Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen dürfen weder verstellt, der Sicht entzogen noch missbräuchlich entfernt, beschädigt oder zweckwidrig verwendet werden. 3.9 Hauptschalter und Absperrhähne (Strom, Wasser, Gas) müssen für befugte Personen ständig zugänglich sein. 3.10 Zu öffnende Stiegenhausfenster und Auslösevorrichtungen für Brandrauchentlüftungen müssen immer frei zugänglich sein. 3.11 Das Hantieren mit offenem Feuer und Licht ist mit Ausnahme der Labors, Werkstätten, Chemie- und Physikräume, welche für derartige Arbeiten vorgesehen sind, im gesamten Schulgebäude grundsätzlich verboten. 3.12 Mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Innenhöfe herrscht auf dem gesamten Schulgelände inklusive der Parkplätze Rauchverbot. 3.13 Koch-, Wärme- und Heizgeräte dürfen in Klassen- und Unterrichtsräumen nicht betrieben werden, in anderen Räumlichkeiten nach Rücksprache mit dem Brandschutzbeauftragten nur mit Genehmigung des Schulleiters. Der Betrieb dieser Geräte ist nur unter Aufsicht gestattet. 3.14 Schäden und Störungen an elektrischen Betriebsmitteln, Blitzschutzanlagen, Gasgeräten, Gasleitungen sowie Brandschutzeinrichtungen sind unverzüglich dem Schulleiter zu melden. 3.15 In der Nähe von Feuerstätten, Heiz- und Wärmegeräten dürfen keine brennbaren Gegenstände gelagert werden. 3.16 Die Lagerung leicht brennbarer Gegenstände sowie brennbarer Flüssigkeiten und Gase hat ausschließlich in geeigneten Behältern und Räumen, keinesfalls aber entlang von Flucht-wegen zu erfolgen. An den Türen dieser Räume sowie den entsprechenden Behältern ist ein Anschlag anzubringen, aus dem Art und Menge der Stoffe und eventuell notwendige Vorsichtsmaßnahmen hervorgehen. 3.17 Abfälle dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Behältern gelagert werden. Asche, Schlacke, Rauchwarenreste und zur Selbstentzündung neigende Materialien dürfen nur in nicht brennbaren Behältern mit ebensolchen, dicht schließenden Deckeln aufbewahrt werden. 3.18 Feuer- und Heißarbeiten wie Schweißen, Löten, Schleifen etc. dürfen nur nach Rücksprache mit dem Schulleiter und dem Brandschutzbeauftragten sowie nach Treffen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden. 3.19 Dekorationsgegenstände (auch Vorhänge u. dgl.) müssen, sofern sie ein geringfügiges Ausmaß überschreiten, im Brandverhalten den Klassen B1 (schwer brennbar), Q1 (schwach qualmend) und Tr1 (nicht tropfend) nach ÖNorm B 3800-1 entsprechen. Das Ausstellen von Zeichnungen, Plänen, Unterrichtsmaterial u. ä. im schulüblichen Ausmaß ist zulässig. 3.20 Zu öffentlichen Veranstaltungen dürfen nur die Räume benutzt werden, die von der Baubehörde für diesen Zweck zugelassen sind. Rücksprache mit dem Brandschutz-beauftragten und Genehmigung des Schulleiters sind Voraussetzung für eine solche Veranstaltung. 3.21 Nach Unterrichtsschluss sind sämtliche elektrischen Betriebsmittel, soweit diese nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes benötigt werden (Server etc.), abzuschalten, Fenster und Türen sind zu schließen. 3.22 Wahrgenommene feuergefährliche Mängel und sonstige Missstände, welche die Brand-sicherheit beeinträchtigen können, sind unverzüglich dem Brandschutzbeauftragten und dem Schulleiter zu melden. 4 Verhalten im Brandfall4.1 Allgemeines 4.1.1 Rauchgeruch bzw. Brandverdacht ist sofort in der Direktion bzw. dem Schulpersonal zu melden. 4.1.2 Immer die Reihenfolge beachten: • Alarm auslösen: Druckknopfmelder betätigen • Benachrichtigung der Direktion (Kl. 102) • Retten: Evakuierung des Gebäudes • Löschversuche sind nur von Personen durchzuführen, die nicht mit der Evakuierung von Schülern beschäftigt sind 4.1.3 Alarmzeichen für die Räumung Gebäudes: Sirene
4.2 Verhalten bei Räumungsalarm 4.2.1 Ruhe bewahren 4.2.2 akut Gefährdeten sofort Hilfe leisten 4.2.3 elektrische Geräte sowie Geräte mit offenen Flammen und dgl. abstellen, Behälterventile schließen 4.2.4 Auf die Benutzbarkeit der Fluchtwege achten: Sollte der Fluchtweg auch nur geringfügig verraucht sein, alternativen Fluchtweg benutzen. 4.2.4 Auf allen Fluchtwegen ist das elektrische Licht einzuschalten. 4.2.5 Schulgebäude über die in Anhang A vorgesehenen Fluchtwege verlassen; gehbehinderte Personen gehen dabei als letzte, auf sie ist besonders zu achten. 4.2.6 Schüler verlassen das Gebäude klassenweise unter Führung der jeweiligen Lehrperson. Ist eine Klasse unbeaufsichtigt, so ist sie von der Lehrperson der benachbarten Klasse mitzunehmen 4.2.7 In Pausen, Freistunden etc. hat die Klasse das Gebäude selbstständig zu verlassen, hierbei kommt dem Klassensprecher die Rolle des Aufsichtsführenden zu 4.2.8 Das Klassenbuch ist zwecks Anwesenheitskontrolle mitzunehmen 4.2.9 Taschen, Rücksäcke etc. zurücklassen 4.2.10 Fenster und Türen schließen 4.2.11 Aufzüge nicht benutzen! 4.2.12 Beim Verlassen sind auch die Nebenräume (Garderoben, Toiletten etc.) zu kontrollieren 4.2.13 Die Schüler versammeln sich klassenweise auf den in Anhang B vorgesehenen Sammel-plätzen, wo die Vollzähligkeit der Schüler durch die Lehrerin /den Lehrer zu überprüfen ist. Sollte kein Lehrer anwesend sein, so hat der Klassensprecher diese Ausgabe zu übernehmen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist dem Brandschutzbeauftragten zu melden. 4.2.14 Sonstiges Personal versammelt sich ebenfalls auf dem im Anhang B vorgesehenen Platz (markiert durch „S“); gleiches gilt für schulfremde Personen wie etwa Kurs- bzw. Seminarteilnehmer sowie Angestellte des Restaurantbereiches (markiert durch „G“). Fehlende Personen sind dem Brandschutzbeauftragten zu melden. 4.2.15 Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. 4.3 Falls Verlassen des Gebäudes nicht möglich 4.3.1 Ist der Fluchtweg verqualmt oder aus anderen Gründen unpassierbar und auch kein anderer Fluchtweg frei, im jeweiligen Raum bleiben oder eventuell in andere Räume gehen, die von der Gefahrenstelle weiter entfernt sind und für die Rettungsarbeiten besser geeignet sind. 4.3.2 Türen schließen, Fugen abdichten 4.3.3 Fenster öffnen, sich den Einsatzkräften bemerkbar machen 4.4 Maßnahmen nach dem Brand 4.4.1 Schulgebäude erst nach Freigabe durch die Feuerwehr wieder betreten 4.4.2 Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen können, sind dem Einsatzleiter der Feuerwehr und/oder dem Brandschutzbeauftragten bekanntzugeben.
Wiener Neustadt, 6. September 2011 DI Dr. Kurt Hillebrand Schulleiter Anhang A Vorgesehene Fluchtwege im Evakuierungsfall Sammelplatz: Schülerparkplatz
Bauhoftrakt: Über Bauhof - Lehrerparkplatz – Dr. Eckenergasse – Wallygasse - Schülerparkplatz Ausweichwege: a) Werkstättentrakt – Lehrerparkplatz – Schülerparkplatz b) Sonderklassentrakt – Lehrerparkplatz – Schülerparkplatz c) Sporthalle - hinterer Ausgang Zubau – Schülerparkplatz
Werkstättentrakte: Erdgeschoß: Über Seitenausgänge Richtung Dr. Eckenergasse – Schülerparkplatz Ausweichwege: a) Bauhof – Lehrerparkplatz – Schülerparkplatz b) Hauptausgang – Schülerparkplatz c) Notausgang erster Stock – Dachgalerie – Lehrerparkplatz – Schülerparkplatz Erster Stock: Notausgang erster Stock – Dachgalerie – Lehrerparkplatz – Schülerparkplatz Ausweichwege: a) Seitenausgänge Richtung Dr. Eckenergasse – Schülerparkplatz b) Bauhof – Lehrerparkplatz – Schülerparkplatz c) Hauptausgang – Schülerparkplatz
Klassentrakt: Räume 101 – 103, 201 – 203, 301 – 303: über Treppe zum Notausgang im 1. Halbstock Richtung Dr. Eckenergasse – Schülerparkplatz
Ausweichwege: a) Haupttreppe – Hauptausgang – Schülerparkplatz b) Werkstättentrakt – Nebenausgang – Schülerparkplatz c) Sporthalle - hinterer Ausgang Zubau – Schülerparkplatz
Räume 001 – 004, 104 – 108, 204 – 208, 304 –308: Haupttreppe – Haupteingang – Dr. Eckenergasse – Schülerparkplatz Ausweichwege: a) Notausgang 1. Halbstock Richtung Dr. Eckenergasse – Schülerparkplatz b) Nebenausgang Werkstättentrakt – Schülerparkplatz c) Sporthalle - hinterer Ausgang Zubau – Schülerparkplatz Vortragsaal: Ausgang Zubau – Schülerparkplatz Ausweichwege: a) Hauptausgang – Schülerparkplatz b) Notausgang 1. Halbstock Richtung Dr. Eckenergasse – Schülerparkplatz c) Sonderklassentrakt – Sporthalle – bahnseitiger Ausgang – Schülerparkplatz
Sonderklassentrakt: Über Notausgang 1. Halbstock Richtung Bauhof – bahnseitiges Tor – Schülerparkplatz Ausweichwege: a) Haupttreppe – Hauptausgang – Schülerparkplatz b) Verbindung Zubau – Ausgang Zubau – Schülerparkplatz c) Verbindung Zubau – bahnseitiger Ausgang – Schülerparkplatz
Sporthalle: bahnseitiger Ausgang Zubau – Schülerparkplatz Ausweichwege: a) Hauptausgang – Schülerparkplatz b) Bauhof – bahnseitiges Tor – Schülerparkplatz c) Verbindung Zubau – bahnseitiger Ausgang – Schülerparkplatz
Zubau: Räume K.01 - K.06, K.16 - K.21; E.08. E.10, Küche, Restaurantbereich; 1.01 – 1.04, 2.01 – 2.07, 3.01 – 3.05: Stiege 1 Zubau – Ausgang Zubau – Schülerparkplatz
Ausweichwege: a) Stiege 2Z– bahnseitiger Ausgang – Schülerparkplatz b) Verbindung zum Hauptgebäude – Haupttreppe - Hauptausgang – Schülerparkplatz c) Verbindung Sonderklassentrakt – Bauhof – bahnseitiges Tor – Schülerparkplatz
Räume K.07 - K.15, K.23, E.11 - E.15, 1.06 – 1.10 sowie Schulbibliothek, 2.09 – 2.20, 3.06 – 3.14: Stiege 2 Zubau – bahnseitiger Ausgang Zubau - Schülerparkplatz
Ausweichwege: a) Stiege 1 Zubau – Ausgang– Schülerparkplatz b) Verbindung Sonderklassentrakt – Haupttreppe - Hauptausgang – Schülerparkplatz c) Verbindung Sonderklassentrakt – Notausgang 1. Halbstock Halbstock Bauhof – bahnseitiges Tor – Schülerparkplatz Anhang B Bodenmarkierungen Sammelplatz
Erläuterungen
Tafeln am Seitenrand in der entsprechenden Abteilungsfarbe
Bodenmarkierungen in Abteilungsfarbe mit Aufenthaltsbereich für die jeweiligen Parallelklassen und -jahrgänge
BT Abteilung Bautechnik ET Abteilung Elektrotechnik IF Abteilung Informatik MB Abteilung Maschinenbau
z. B: IF1: 1AHIF, 1BHIF, 1CHIF ET 2 : 2AHET, 2BHET, 2AFET
gilt auch für die entsprechenden Abendschulklassen!
S Sonstiges Personal
G Gäste (Schulfremde Personen) |
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