Anmeldung und Aufnahme
Aufnahmevoraussetzungen
Für eine Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- AHS
- Neue Mittelschule “vertiefende Allgemeinbildung” in allen differenzierten Pflichtgegenständen
- Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in einem Pflichtgegenstand und Beschluss der Klassenkonferenz über die Erfüllung der Voraussetzungen
- Neue Mittelschule “Standard-AHS” in allen differenzierten Pflichtgegenständen
- Neue Mittelschule “Standard” in allen differenzierten Pflichtgegenständen “Sehr gut” oder “Gut”
Eine Aufnahme mit Aufnahmsprüfung kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
- Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in einem Pflichtgegenstand und kein Beschluss der Klassenkonferenz
- Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in mehreren Pflichtgegenständen
- Neue Mittelschule “Standard” bei Beurteilung ab “Befriedigend” in einem differenzierten Pflichtgegenstand
Kein Anrecht auf eine Aufnahmsprüfung besteht bei einem “Nicht genügend” (ausgenommen Latein oder zweite lebende Fremdsprache, sowie Geometrisch Zeichnen). Keine Zulassung zur Aufnahmsprüfung besteht, wenn weder ein Jahreszeugnis noch eine Schulbesuchsbestätigung mit den Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik vorgelegt werden.
Für eine Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- AHS
- Neue Mittelschule “vertiefende Allgemeinbildung” in allen differenzierten Pflichtgegenständen
- Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” Genügend in einem Pflichtgegenstand und Beschluss der Klassenkonferenz über die Erfüllung der Voraussetzungen
- Neue Mittelschule “Standard-AHS” in allen differenzierten Pflichtgegenständen
- Neue Mittelschule “Standard” mit Beurteilung “Sehr gut”, “Gut” oder “Befriedigend”
- Erfolgreicher Abschluss einer Polytechnischen Schule oder AHS/BMHS ab 9. Schulstufe (alle Gegenstände!)
- Schulen mit Unterrichtsgrundlage Lehrplan des Realgymnasiums (Bsp. First Bilingual Secondary School, Primelgasse Wr. Neustadt)
Eine Aufnahme mit Aufnahmsprüfung kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
- Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung”: “Genügend” in einem Pflichtgegenstand und kein Beschluss der Klassenkonferenz
- Neue Mittelschule “Standard” mit Beurteilung “Genügend”
- Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung”: “Genügend” in einem oder mehreren Pflichtgegenständen
- Schulen mit eigenem Organisationsstatus: Deutsch + Englisch + Mathematik (Bsp. Waldorfschule)
Kein Anrecht auf eine Aufnahmsprüfung besteht bei einem “Nicht genügend” (ausgenommen Latein oder zweite lebende Fremdsprache, sowie Geometrisch Zeichnen). Keine Zulassung zur Aufnahmsprüfung besteht, wenn weder ein Jahreszeugnis noch eine Schulbesuchsbestätigung mit den Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik vorgelegt werden.
Die Anmeldezeit für das Schuljahr 2024/25 startet mit 01.12.2023.
KONTAKT
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