Anmeldung und Aufnahme

Aufnahmevoraussetzungen

Höhere Abteilung (5-jährig)

Für eine Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • AHS
  • Neue Mittelschule “vertiefende Allgemeinbildung” in allen differenzierten Pflichtgegenständen
  • Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in einem Pflichtgegenstand und Beschluss der Klassenkonferenz über die Erfüllung der Voraussetzungen
  • Neue Mittelschule “Standard-AHS” in allen differenzierten Pflichtgegenständen
  • Neue Mittelschule “Standard” in allen differenzierten Pflichtgegenständen “Sehr gut” oder “Gut”

 

Eine Aufnahme mit Aufnahmsprüfung kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:

  • Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in einem Pflichtgegenstand und kein Beschluss der Klassenkonferenz
  • Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” in mehreren Pflichtgegenständen
  • Neue Mittelschule “Standard” bei Beurteilung ab “Befriedigend” in einem differenzierten Pflichtgegenstand

Kein Anrecht auf eine Aufnahmsprüfung besteht bei einem “Nicht genügend” (ausgenommen Latein oder zweite lebende Fremdsprache, sowie Geometrisch Zeichnen). Keine Zulassung zur Aufnahmsprüfung besteht, wenn weder ein Jahreszeugnis noch eine Schulbesuchsbestätigung mit den Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik vorgelegt werden.

Fachschule (4-jährig)

Für eine Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • AHS
  • Neue Mittelschule “vertiefende Allgemeinbildung” in allen differenzierten Pflichtgegenständen
  • Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung” Genügend in einem Pflichtgegenstand und Beschluss der Klassenkonferenz über die Erfüllung der Voraussetzungen
  • Neue Mittelschule “Standard-AHS” in allen differenzierten Pflichtgegenständen
  • Neue Mittelschule “Standard” mit Beurteilung “Sehr gut”, “Gut” oder “Befriedigend”
  • Erfolgreicher Abschluss einer Polytechnischen Schule oder AHS/BMHS ab 9. Schulstufe (alle Gegenstände!)
  • Schulen mit Unterrichtsgrundlage Lehrplan des Realgymnasiums (Bsp. First Bilingual Secondary School, Primelgasse Wr. Neustadt)

 

Eine Aufnahme mit Aufnahmsprüfung kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:

  • Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung”: “Genügend” in einem Pflichtgegenstand und kein Beschluss der Klassenkonferenz
  • Neue Mittelschule “Standard” mit Beurteilung “Genügend”
  • Neue Mittelschule “grundlegende Allgemeinbildung”: “Genügend” in einem oder mehreren Pflichtgegenständen
  • Schulen mit eigenem Organisationsstatus: Deutsch + Englisch + Mathematik (Bsp. Waldorfschule)

Kein Anrecht auf eine Aufnahmsprüfung besteht bei einem “Nicht genügend” (ausgenommen Latein oder zweite lebende Fremdsprache, sowie Geometrisch Zeichnen). Keine Zulassung zur Aufnahmsprüfung besteht, wenn weder ein Jahreszeugnis noch eine Schulbesuchsbestätigung mit den Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik vorgelegt werden.

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Zur Online-Anmeldung

Die Anmeldezeit für das Schuljahr 2023/24 beginnt mit 02.12.2022 und endet am 24.02.2023. 

 

KONTAKT

Höhere technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt

Dr. Eckener Gasse 2
2700 Wiener Neustadt
Austria

+43 (0) 2622 - 27871
+43 (0) 2622 - 89522
office@htlwrn.ac.at

Schnuppertage

Schnuppertage für Schülerinnen und Schüler der 8. Schulstufe

In der 8. Schulstufe haben die Schülerinnen und Schüler der Pflichtschulen (Hauptschulen, Neue Mittelschule und AHS Unterstufe) die Möglichkeit Schnuppertage in der Wirtschaft oder in weiterführenden Schulen zu absolvieren. Die HTBLuVA Wiener Neustadt freut sich, wenn Schülerinnen und Schüler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

 

Wie läuft ein Schnuppertag an der HTL ab?

Nachdem die Eltern und Erziehungsberechtigten ein Ansuchen an die Direktion unter Angabe der gewünschten Abteilung (oder der Abteilungen) schriftlich  übermittelt haben, wird die Schülerin / der Schüler schriftlich eingeladen. Diese Einladung kann auch als Bestätigung für die Schule verwendet werden.

Die Interessenten werden in den Abteilungen Bautechnik, Elektrotechnik und Maschinenbau meist einen Tag in der Werkstätte verbringen oder auch am Theorieunterricht teilnehmen. In der Abteilung Informatik nehmen die Schülerinnen und Schüler an praktischen Übungsstunden und  am Theorieunterricht teil. Es wird  besonders darauf  geachtet, dass die Schnupperschüler die fachspezifischen Pflichtgegenstände kennen lernen.