Schulordnung
Die Hausordnung gem. § 44(1) SchUG ist eine schulspezifische Ergänzung zur Schulordnung.
Die Hausordnung gem. § 44(1) SchUG ist eine schulspezifische Ergänzung zur Schulordnung.
Schüler der Tagesschule dürfen sich
Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr
Samstag von 07:00 bis 12:30 Uhr
in der Schule aufhalten.
Eine Beaufsichtigung (außerhalb der von der Aufsichtspflicht erfassten Zeit) ist nicht vorgesehen.
Fahrräder:
Parken im Fahrradschuppen vor dem Hauptgebäude
Einspurige Kraftfahrzeuge (Mopeds, Mofas, Motorräder):
Parken auf dem Schülerparkplatz, vornehmlich unter dem Flugdach
PKW:
Parken auf dem Schülerparkplatz
Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten!
Mobiltelefone, Kameras, Audioplayer und andere Geräte sind während des Unterrichtes auszuschalten. Tragbare Computer (Laptops, Tablets, Smartphones, etc.) dürfen im Unterricht nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des unterrichtenden Lehrers und nur zu Unterrichtszwecken verwendet werden.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind am gesamten Schulgelände nur mit Zustimmung des unterrichtenden oder aufsichtsführenden Lehrers erlaubt; Veröffentlichungen jedweder Art sind nur nach schriftlicher Zustimmung der Schulleitung gestattet.
Die einschlägigen Bestimmungen des Persönlichkeitsrechtes sind dabei jedenfalls zu beachten.